1. Die Oberfläche des gezahnten Teiles soll mit dem deutlichen Profil subjew, ohne Verschleiß, die Falten, der Risse, podresow und otslojeni die Stoffe vom Gummi sein. |
2. Auf den Stirnoberflächen soll die Schichtungen und raslochmatschiwanija nicht beobachtet werden, aber unbedeutend wystupanije die Fransen des Stoffes wird zugelassen. |
3. Die Oberfläche des äusserlichen flachen Teiles soll eben, ohne Falten, die Risse, der Vertiefungen und der Rundungen sein. |
4. Auf einer beliebigen Oberfläche des Riemens werden die Spuren des Treffens des Öls nicht zugelassen. |
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