4.11.4. Die Prüfung des technischen Zustandes des Riemens

DIE ORDNUNG DER AUSFÜHRUNG
1. Die Oberfläche des gezahnten Teiles soll mit dem deutlichen Profil subjew, ohne Verschleiß, die Falten, der Risse, podresow und otslojeni die Stoffe vom Gummi sein.
2. Auf den Stirnoberflächen soll die Schichtungen und raslochmatschiwanija nicht beobachtet werden, aber unbedeutend wystupanije die Fransen des Stoffes wird zugelassen.
3. Die Oberfläche des äusserlichen flachen Teiles soll eben, ohne Falten, die Risse, der Vertiefungen und der Rundungen sein.
4. Auf einer beliebigen Oberfläche des Riemens werden die Spuren des Treffens des Öls nicht zugelassen.